Woran Sie eine datenschutzkonforme Schul-App erkennen

  • erfüllt

    Auftragsverarbeitungsvertrag

    Die Schule bleibt verantwortlich und braucht mit dem Anbieter einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

    Eine AVV-Vorlage gibt es auf Anfrage.

  • erfüllt

    Server in der EU

    Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern sollten die EU nicht verlassen.

    Alle Daten liegen auf Servern in Deutschland, ohne US-Unterauftragnehmer.

  • erfüllt

    Kein Zugriff auf das Adressbuch

    Messenger, die das Telefonbuch hochladen, geben Nummern Dritter weiter.

    lernlotse läuft im Browser und liest kein Adressbuch aus. Anmeldung mit E-Mail-Adresse.

  • erfüllt

    Keine Werbung, kein Tracking durch Dritte

    Kinderdaten gehören nicht in Werbeprofile.

    Keine Werbung, keine Tracker von Dritten, nur eine eigene Seitenaufruf-Zählung.

  • erfüllt

    Grenzen für die Erreichbarkeit

    Lehrkräfte brauchen Feierabend.

    Nachrichten von Eltern werden außerhalb der Ruhezeiten der Schule zurückgehalten.

  • nicht erfüllt

    Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

    Manche Länder verlangen sie für Messenger, etwa Rheinland-Pfalz für die Kommunikation von Lehrkräften per Messenger.

    Nicht vorhanden: Nachrichten werden verschlüsselt übertragen, aber nicht Ende-zu-Ende.

  • nicht erfüllt

    App für das Smartphone

    Eltern erwarten Benachrichtigungen auf dem Handy.

    lernlotse läuft im Browser jedes Smartphones; eine installierbare App mit Benachrichtigungen ist geplant.

Was bei lernlotse kostenlos ist

  • Schulseite mit Kontakt, Anschrift und strukturierten Daten
  • Stundenplan und Vertretungsplan, öffentlich ohne Namen von Lehrkräften
  • Digitales Klassenbuch
  • Messenger mit Ruhezeiten, Klassen-Kanälen und Lesebestätigung
  • Krankmeldung durch Eltern direkt ins Klassenbuch

Bezahlt werden sollen später nur Zusatzfunktionen wie Auswertungen und eigene Domains. Details stehen auf der Preisseite.

Und WhatsApp?

Mehrere Länder halten WhatsApp für die dienstliche Kommunikation von Lehrkräften für unzulässig. Was die einzelnen Bundesländer sagen, mit Quellen und Datum, steht im Ratgeber WhatsApp an Schulen.

Stand 29.09.2026. Keine Rechtsberatung: Ob ein Werkzeug an Ihrer Schule zulässig ist, entscheiden Schulleitung und Datenschutzbeauftragte nach den Vorgaben Ihres Landes.

Die Seite Ihrer Schule gibt es schon.

Suchen Sie Ihre Schule im Verzeichnis und beanspruchen Sie die Seite kostenlos.