erfüllt
Auftragsverarbeitungsvertrag
Die Schule bleibt verantwortlich und braucht mit dem Anbieter einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Eine AVV-Vorlage gibt es auf Anfrage.
Schul-App
Viele Schulen suchen eine kostenlose Alternative zu WhatsApp-Gruppen und Zetteln im Ranzen. Diese Kriterien helfen bei der Auswahl, und so erfüllt lernlotse sie heute.
erfüllt
Die Schule bleibt verantwortlich und braucht mit dem Anbieter einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Eine AVV-Vorlage gibt es auf Anfrage.
erfüllt
Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern sollten die EU nicht verlassen.
Alle Daten liegen auf Servern in Deutschland, ohne US-Unterauftragnehmer.
erfüllt
Messenger, die das Telefonbuch hochladen, geben Nummern Dritter weiter.
lernlotse läuft im Browser und liest kein Adressbuch aus. Anmeldung mit E-Mail-Adresse.
erfüllt
Kinderdaten gehören nicht in Werbeprofile.
Keine Werbung, keine Tracker von Dritten, nur eine eigene Seitenaufruf-Zählung.
erfüllt
Lehrkräfte brauchen Feierabend.
Nachrichten von Eltern werden außerhalb der Ruhezeiten der Schule zurückgehalten.
nicht erfüllt
Manche Länder verlangen sie für Messenger, etwa Rheinland-Pfalz für die Kommunikation von Lehrkräften per Messenger.
Nicht vorhanden: Nachrichten werden verschlüsselt übertragen, aber nicht Ende-zu-Ende.
nicht erfüllt
Eltern erwarten Benachrichtigungen auf dem Handy.
lernlotse läuft im Browser jedes Smartphones; eine installierbare App mit Benachrichtigungen ist geplant.
Bezahlt werden sollen später nur Zusatzfunktionen wie Auswertungen und eigene Domains. Details stehen auf der Preisseite.
Mehrere Länder halten WhatsApp für die dienstliche Kommunikation von Lehrkräften für unzulässig. Was die einzelnen Bundesländer sagen, mit Quellen und Datum, steht im Ratgeber WhatsApp an Schulen.
Stand 29.09.2026. Keine Rechtsberatung: Ob ein Werkzeug an Ihrer Schule zulässig ist, entscheiden Schulleitung und Datenschutzbeauftragte nach den Vorgaben Ihres Landes.
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